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Oft sind diejenigen Täter, welche die Geschäfte inizieren, bei der Geldübergabe gar nicht dabei. Die Täter wissen, dass sie sich nach italienischen Recht mit dem Druck von Falschgeld nicht strafbar machen, wenn diese mit dem Aufdruck "Fac simile - falso" oder Ähnlichem versehen sind. Nach der Tat hat das Opfer, wenn überhaupt, nur eine Telefonnummer eines "Prepaid-Handys". Wegen den verschiedenen internationalen Verflechtungen ist die Strafverfolgung der Täter äusserst schwierig und nur auf dem beschwerlichen Weg der Rechtshilfe möglich. Allein schon die Bestimmung der Zuständigkeit kann ein juristischer Hürdenlauf sein.
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