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Bundesgerichtsentscheid - Observierung muss sich der Bürger gefallen lassen

Eine Versicherung hatte einen Privatdetektiv engagiert, um herauszufinden, ob ein Unfallopfer gesundheitliche Folgen nur markierte. Der Betroffene hat gegen die Observierung bis vors Bundesgericht geklagt. Lausanne hat ihn abgeschmettert.
 
(sda) Ein Ehepaar erhält keine Entschädigung für seine Überwachung durch einen Privatdetektiv im Rahmen eines Haftpflichtstreits. Laut Bundesgericht bedeuten korrekt und aus gutem Grund durchgeführte Observierungen keine widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit.

Ein Mann war 2001 als Mitfahrer bei einem Autounfall verletzt worden. Er erhob später gegen die Lenker der beiden Unfallfahrzeuge sowie gegen deren Haftpflichtversicherung Klage. Dabei forderte er Schadenersatz für die Hausarbeit, die er wegen seinen Unfall-Verletzungen nun nicht mehr zu leisten im Stande sei.



 

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