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Hanspeter Thür vs. Google - Wenn der Datenschutz die Sicht versperrt | Drucken |

Mit seinem Vorgehen gegen den Online-Dienst Google Street View hat der Eidgenössische Datenschützer im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Hanspeter Thür erwirkte, dass in der Schweiz vorerst keine weiteren Kamerafahrten durchgeführt werden. Weil Google verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes ablehnte, klagte der Datenschützer vor dem Bundesverwaltungsgericht. Für das Angebot Street View werden ganze Strassenzüge fotografiert, die Ansichten anschliessend ins Internet gestellt und mit den jeweiligen Adressen verknüpft. Kritiker werfen dem grössten Suchmaschinen-Anbieter der Welt Übergriffe in die Privatsphäre vor.

Der Eidgenössische Datenschützer appelliert bei der Präsentation seines Jahresberichts an die Selbstverantwortung der Internet-User. Gleichzeitig will Hanspeter Thür die Anbieter strenger überwachen. "Es vergeht kaum ein Monat, ohne dass uns die Internet-Giganten mit neuen Dienstleistungen beglücken", sagte Thür am Montag bei der Präsentation seines Jahresberichts in Bern. Gratis sei die Nutzung dieser Dienstleistungen nicht, gibt der Datenschützer zu bedenken: "Die Nutzer bezahlen mit ihren persönlichen Daten."



 

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