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Page 5 of 5 Opfer? Oft kommen die geprellten Personen nach der Tat mit dem Falschgeld in die Schweiz zurück. Im Idealfall sollten die Geschädigten sofort, wenn möglich am Tatort, oder spätestens nach der Rückkehr beim nächsten Polizeiposten Anzeige erstatten. Wenn jemand eine Provision kassiert hat, ist zu beachten, dass der Tatbestand der Geldwäscherei erfüllt ist. Der Gesamtschaden betrug pro Jahr bisher mindestens 20 Millionen Franken.
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