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Was soll ich tun, wenn ich ein solches E-Mail oder einen solchen Brief erhalten habe?
Wichtig ist: Das blosse Versenden eines betrügerischen Angebots, bei dem ausserordentlich hohe Profite in Aussicht gestellt werden, stellt grundsätzlich noch keine strafbare Handlung dar. Das Bundesamt für Polizei und seine Partner raten Ihnen daher, der Sache an diesem Punkt eine Ende zu bereiten: Gehen Sie in keiner Art und Weise auf das Angebot ein, antworten Sie nicht und vernichten Sie das Schreiben bzw. das E‑Mail oder den Fax sowie alle eventuellen Beilagen.
So vermeiden Sie, dass Betrüger in den Besitz Ihrer Unterschrift, Ihres Geschäftspapiers, Ihrer Telefonnummern oder zu Angaben über Ihre Bankverbindungen kommen. Es sind dies alles Bestandteile, mit denen zu betrügerischen Zwecken eine Vollmacht gefälscht, ein Visumsgesuch gestellt oder eine Banktransaktion vorgenommen werden könnte.
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