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Vorschussbetrug | Print |


Was kann ich tun, wenn ich bereits auf ein solches Angebot eingestiegen bin?

Stehen Sie bereits mit dem oder den Betrügern in Kontakt, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an die kantonale Kriminalpolizei wenden und gegebenenfalls Anzeige wegen betrügerischer Machenschaften erstatten. Sie müssen allerdings wissen, dass ein Fall nur dann gerichtlich verfolgt werden kann, wenn alle Tatbestandselemente im Sinne von Artikel 146 des schweizerischen Strafgesetzbuches vorhanden sind.

 
Besteht eine Chance, dass ich wieder an mein Geld komme, falls ich bereits eine Vorschuss-Leistung erbracht habe?

Ein allfälliges Betrugsverfahren, insbesondere auch eine Wiederbeschaffung bereits geleisteter Zahlungen, dürfte nicht sehr aussichtsreich sein.


 

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