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Persönlichkeitsschutz – Wird die Verbrecherjagd gehindert? | Print |
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Als die Kantonspolizei Thurgau Ende Mai 2009 im Fall einer Schlägerei am Bahnhof Kreuzlingen per YouTube nach den Tätern fahndet, stehen die Datenschützer Kopf. Die Medien thematisieren mehrfach dieses Thema und rechtliche Schritte werden abgeklärt.

Im August 2009 wird bei einem Auto-Verkaufshaus in Zürich eine mutwillige Beschädigung eines Fahrzeugs per Video-Überwachung gefilmt. Nachdem die polizeiliche Fahndung negativ verlief und der Geschädigte den Schaden von mehreren Tausend Franken selber hätte berappen müssen, wurde Business Control (Schweiz) AG beigezogen.

Nach dem Studium der Ausgangslage und einer Abwägung der Möglichkeiten entschlossen wir uns, den Täter ebenfalls per YouTube zu suchen. Unterstützend wurden Flyer verteilt, junge Leute gezielt angesprochen und eine Belohnung für sachdienliche Hinweise ausgeschrieben.



 

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