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Persönlichkeitsschutz – Wird die Verbrecherjagd gehindert? | Print |

Problematik Persönlichkeitsschutz

Die Problematik einer solchen Suche stellt die Veröffentlichung von Bildmaterial im Internet dar, ohne dass die gezeigte Person dazu einwilligt. Das Veröffentlichen von Daten im Internet ist nicht rückgängig zu machen, da der Inhalt ja bewusst anderen Leute zur Verfügung gestellt wird und folglich immer die Möglichkeit besteht, dass die Daten von jemandem gespeichert oder gar weiter veröffentlicht werden.

Da jedoch die Bilder nicht mit den Namen der Beteiligten verknüpft sind und so folglich die Suche nur einspurig funktioniert - vom Bild zum Täter hin - erschien uns dieses Vorgehen als verhältnismässig. Es kann nicht Sinn des Rechtssystems sein, dass Täter sich im Schutze des Persönlichkeitsrechts einer Bestrafung unterziehen können.

Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels im „20 Minuten“ schoss die Besucherzahl des YouTube-Videos gegen 10'000 Besuche. Der Täter, ein volljähriger Schweizer türkischer Abstammung, konnte nach wenigen Tagen dank Hinweisen eruiert werden und stottert nun den Schaden in Raten ab.



 

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