Bewerber fliegt mit Fake-Lehrabschluss auf!
Auf ausländischen Websites sind Fake-Lehrabschlüsse nur einen Klick entfernt. Ein Schweizer Bewerberist nun aufgeflogen. Der Bund reagiert.
Rund 60’000 Lernende können jährlich nach erfolgreichemLehrabschluss stolz ihr Diplom abholen. Auf den roten Umschlägender Fähigkeitszeugnisse und der Berufsatteste prangt dasSchweizerkreuz, im Innern des Büchleins sind auf einem Papier mitverschiedenen Wasserzeichen der Lehrberuf und der Lehrbetriebsowie auf einem separaten Blatt die Noten aufgeführt.
Begehrt sind diese Diplome auch bei jenen, die sie gar nicht haben dürften: DasDienstleistungszentrum für Berufsbildung und Berufs-, Studien- undLaufbahnberatung SDBB warnt in seinem aktuellen Newsletter vor gefälschtenLehrabschlusszeugnissen. Es sei ein Fall bekannt, wonach sich eine Person miteinem gefälschten Diplom beworben habe. Erstellt worden sei das Fake-Diplommithilfe einer ausländischen Website, die entsprechende Vorlagen undAbfüllmasken zur Verfügung stelle.
Ein Fähigkeitszeugnis für 9,99 Dollar
Tatsächlich lassen sich entsprechende Zeugnisgeneratoren im Netz mit wenigen Klicks finden. Eine US-Firma bietet beispielsweise für 9,99 Dollar «Reproduktionen nach aktueller Vorlage» für EFZ-Zeugnisse an. Alle nötigen Felder sind vorhanden: Notenausweis, Daten zum Lehrbetrieb, Leerräume für Unterschriften. Auch an praktischen Tipps mangelt es nicht: Der Anbieter empfiehlt leicht gelbliches 120-Gramm-Papier.
Ob der Bewerber, der beim Bund mit einem Fake-Zeugnis aufgeflogen ist, sein Diplom mit Hilfe der US-Seite erstellt hat, möchte das SDBB aus Angst vor Nachahmern nicht bestätigen. «Unser Ziel ist die Sensibilisierung der Betriebe durch die Warnung im Newsletter», sagt Stefan Krucker, Leiter Kommunikation beim SDBB. Sicher ist: Der Bewerber muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Fälschen von Ausweisen ist ein Offizialdelikt, das mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft wird.
Anzahl echter Diplome wird abgezählt
«Die echten Ausweise haben im Unterschied zu den gefälschten ein Wasserzeichen mit Schweizerkreuzen in unterschiedlicher Grösse», erklärt Krucker. Das Recht zur Benutzung des Wasserzeichens liege weltweit allein beim SDBB, das von Bund und Kantonen finanziert wird. «Für Druck und Vertrieb ist eine von uns beauftragte Druckerei zuständig», so Krucker. Dort gälten spezifische Sicherheitsmassnahmen: «Die gedruckten Ausweise werden genau abgezählt, sämtliche Makulaturen werden vernichtet, die Lagerung erfolgt in einem geschützten Bereich und die Auslieferungerfolgt nur gegen Unterschrift. »Arbeitgebern oder Ausbildungsanbietern, die Zweifel an der Echtheit eines Zeugnisses hätten, das ja meistens als Fotokopie oder Scan eingereicht werde, rät Krucker: «Sie sollten die Echtheit anhand des Originaldokuments überprüfen, beispielsweise anlässlich des Vorstellungsgesprächs.»
Kaum Massnahmen gegen Anbieter möglich
Gegen ausländische Anbieter von Fake-Zeugnissen können der Bund oder betroffene Firmen kaum aktiv werden. «Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist aufwendig, und allenfalls handelt es sich je nach Land nicht einmal um eine Straftat», erklärt Rechtsanwalt Martin Steiger. Hinzu kommt, dass die Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen geschickt jegliche Haftung ablehnen. Der US-Anbieter etwa hält fest, dass es sich um «Spassdiplome» handle, die «in juristischer Hinsicht weit entfernt sind von einer originalen Urkunde». Das Ausdrucken sowie eine weitere Verwendung erfolgten ausschliesslich in Eigenverantwortung des Kunden.