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Videoüberwachung der Polizei war rechtswidrig

Weil in einem Geschäft Geld verschwand, liess die Polizei Mitarbeiterräume überwachen. Eine Diebin wurde überführt, doch das Vorgehen war rechtswidrig, urteilt das Bundesgericht.

20 Minuten, 22. Februar 2019, 8:51 am

 

Eine polizeiliche Videoüberwachung in Geschäftsräumen, die der Aufklärung einer Straftat dient, muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet und von einem Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Strafantrag gegen Unbekannt. Mit Einwilligung der Geschäftsführung installierte dieSolothurner Kantonspolizei im Büro- und Küchenbereich der Firma Videokameras.

Mitarbeiterin zu Busse verurteilt

Diese Räume waren abgetrennt vom Kundenbereich und wurden ausschliesslichvom Personal benützt. In diesem Teil befand sich auch der Tresor, wie aus einemam Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.Nach der Videoauswertung erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eineMitarbeiterin. Nach einem erstinstanzlichen Freispruch verurteilte das Obergerichtdes Kantons Solothurn die Frau wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls zueiner Busse von 500 Franken.

Eingriff in Grundrechte

Dieses Urteil hat das Bundesgericht nun aufgehoben und die Beschwerde der Fraugutgeheissen. Die Lausanner Richter sind zum Schluss gelangt, dass dieVideoaufnahmen als Beweismittel nicht zulässig seien und vernichtet werdenmüssten. Das Bundesgericht begründet den Entscheid damit, dass mit derVideoaufzeichnung in die Grundrechte der gefilmten Mitarbeiter eingegriffenworden sei.Deshalb hätte die Staatsanwaltschaft die Überwachung anordnen und durch einZwangsmassnahmengericht bewilligen lassen müssen. Die Einwilligung derGeschäftsleitung reiche nicht. Diese sei auch nicht befugt, die Zustimmung anstelleder Mitarbeitenden zu geben. Die kantonale Instanz wird nun prüfen müssen, obdie verbleibenden Beweise – wie Arbeitszeiterfassung und Befragungen – eineVerurteilung zulassen. (vro/sda)